Michael Necke 

Rechnungsprüfer (IDR)

 Örtliche Prüfung

     

* Sachverständiger Dritter im Sinne des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V).

* Kernhaushalt und Städtebauliches Sondervermögen.

* Aufstellungsbegleitende Prüfung möglich.

 * Ausführlicher Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk und Empfehlung zur Beschlussfassung. 

* Das Prüfergebnis wird dem RPA in einer Ausschusssitzung vorgestellt und erläutert.

 * Vertraut mit allen gängigen Buchungssystemen (CIP, AB-DATA, H&H, mps, infoma u.a.).

 * EDV-gestütztes Prüfungssystem (vp-solutions*) für die Jahresabschlussprüfung.

 * Anwendung der Prüfungsleitlinien des Institut der Rechnungsprüfer (IDR).   

* Bestätigung der Zwischenabrechnung gemäß StBauFR M-V und § 44 LHO für das LFI M-V.

* Zertifizierter Rechnungsprüfer!


Prüfungsleistungen

( § 3 Abs. 1 KPG M-V)

* Prüfung des Jahresabschlusses.

* Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung.

* Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt.

* Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.

* Vergabeprüfung.

* Prüfung der automatisierten Datenverarbeitungsprogramme.